06.01.2023

Völkerrecht und Donbass-Sezession / Hunderte Millionen Euros für nichts

 

Liebe Genossen und Freunde,

der angefügte Artikel ist zwar nicht mehr ganz so taufrisch, aber immer noch aktuell und in seinen Feststellungen zutreffen.
Bezüglich der völkerrechtlichen Wertung sehe ich eine Übereinstimmung mit den Positionen, die unser Verband bezüglich der Situation um die Krim und die Donbass-Volksrepubliken von Beginn an vertreten hat.
Nicht so bei unser ALB-Traum, der dem Auswärtigen Amt vorsteht und bekannter weise vom Völkerball herkommt,  sie steht ja auf „wertebasierter Außenpolitik“, die nichts, aber auch gar nichts mit Völkerrecht zu tun hat.

Siegfried Eichner

 

Nachtrag, da leider erst jetzt durch den Hinweis im Artikel "Hunderte Millionen Euros für nichts" (siehe weiter unten) entdeckt – aber immer noch genauso aktuell –  die Ausarbeitung des US-amerikanischen Völkerrechtsexperten vom 15. Juli 2022:

Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht

Autor: David C. Hendrickson

Im internationalen Völkerrecht – auch in der UNO-Charta festgehalten – gibt es ein Recht auf Sezession, wenn sich ein Volk von einer Regierung nicht mehr vertreten fühlt, die ihrerseits nicht mehr demokratisch legitimiert ist. Dieser Fall trat im Jahr 2014 ein, als auf dem Kiever Maidan die ordentlich gewählte Regierung weggeputscht wurde.

Redaktionelle Vorbemerkung: Journalisten haben die Aufgabe, Nachrichten und Meinungen kurz und verständlich zu formulieren und, wenn immer möglich, das wichtigste am Anfang zu sagen. Wissenschaftler pflegen einen anderen Stil: Sie präsentieren ihre Erkenntnisse ohne Druck auf Kürze, und wenn es zum Beispiel Politologen sind, dann erklären sie eine neue Situation nicht ohne Grund in der historischen Reihenfolge der Ereignisse. Das hat auch David C. Hendrickson gemacht, ein US-amerikanischer Experte im Bereich des Völkerrechts. Der wichtigste Abschnitt seiner ausführlichen Analyse ist dieser:

«Die Menschen in den westlichen und zentralen Regionen der Ukraine unterstützten die neue revolutionäre Regierung in Kiew, die nun fest bei den Westmächten verankert ist, während eine entschiedene Mehrheit der Menschen auf der Krim und im Donbass für Selbstbestimmung eintrat – d.h. nicht von Kiew regiert werden wollte – und dafür Schutz suchte bei Russland. Hatten sie das Recht, dies zu tun? Die Logik des Gesetzes diktiert, dass sie es hatten. Dieses Recht war durch die vorherige Aufhebung der Verfassung auf sie übergegangen.»

Wer sich dafür interessiert, wie der Experte David C. Hendrickson in dieser ausserordentlich wichtigen Frage zu diesem Schluss kommt, der lese in der hier folgenden Übersetzung seiner Analyse zumindest die von uns fett gesetzten Sätze, vielleicht auch noch die von uns kursiv gesetzten Stellen, oder eben – am besten natürlich – den ganzen Text. Siehe am Ende des Beitrags die Verlinkung auf den ganzen Text in Deutsch inklusive die 52 Fussnoten und die Verlinkung auf das Original in englischer Sprache, ebenfalls inklusive der Fussnoten. (cm)

https://globalbridge.ch/die-abspaltung-des-donbass-von-der-ukraine-war-kein-verstoss-gegen-das-voelkerrecht/


 

Hunderte Millionen Euros für nichts – «dank» Angela Merkel & Co.

Autor: Christian Müller

Nachdem die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, der ehemalige französische Staatspräsident François Hollande und der ukrainische Präsident Petro Poroschenko gestanden haben, dass sie nie daran gedacht haben, die Abmachungen von «Minsk II» einzuhalten, sind die aufgelaufenen Kosten für die «Special Monitoring Mission to Ukraine» der OSZE im und um den Donbass herum in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zum rausgeschmissenen Geld geworden. 54 OSZE-Mitgliedstaaten sollten von der Ukraine, Deutschland und Frankreich die Rückerstattung des an die «Special Monitoring Mission» der OSZE bezahlten Geldes verlangen.

Nach dem von den USA massiv unterstützten Putsch auf dem Kiever Maidan im Winter 2014 kam eine demokratisch nicht mehr legitimierte ukrainische Regierung an die Macht, was die russischsprachigen Menschen auf der Krim und im Südosten der Ukraine veranlasste, sich – völkerrechtlich korrekt (siehe auch hier!)– von der Ukraine zu trennen. Die Bevölkerung der Krim organisierte ein Referendum und beschloss mit über 90 Prozent der Stimmen die Wiedervereinigung mit Russland, was ohne auch nur einen einzigen militärischen Schuss gewaltfrei über die Bühne ging. 

Nicht so im russischsprachigen Donbass, deren Bevölkerung zwar ebenfalls russischsprachig war und ist, die Zustimmung zu einer Wiedervereinigung mit Russland aber weniger klar war. So kam es dort zu einem Bürgerkrieg. Um diesen friedlich zu beenden und eine Lösung des Problems zu finden, kam es in Minsk, der Hauptstadt von Belarus, zu Verhandlungen, die in den Vereinbarungen von «Minsk II» erfolgreich beendet wurden. Der UNO-Sicherheitsrat stimmte diesen Vereinbarungen einstimmig zu und verlangte mit der Resolution 2202 deren Umsetzung. Die OSZE übernahm es, für die Zeit bis zu einem mit mehr Autonomie ausgestatteten Donbass dafür zu sorgen, dass der kriegerische Konflikt nicht völlig aus dem Ruder lief.

Die Ukraine machte sowohl unter Präsident Poroschenko als auch unter dem neuen Präsidenten Selenskyj nie Anstalten, «Minsk II» einzuhalten. Deutschland und Frankreich, die in dem Abkommen als Garantie-Staaten für die Einhaltung der Abmachungen «Minsk II» mitunterzeichnet hatten, unternahmen ihrerseits nichts, aber auch gar nichts, um die Ukraine zur Einhaltung des Abkommens zu zwingen – was nach den Geständnissen von Merkel und Holland nun absolut nachvollziehbar ist. Sie wollten die Einhaltung von «Minsk II» ja gar nicht. Sie wollten, dass die Ukraine Zeit erhält, sich militärisch aufzurüsten. Aber sie schauten zu, wie von 2015 bis 2022, sieben Jahre lang, OSZE-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen im und um den Donbass herum im Einsatz waren – für nichts und wieder nichts, wie man heute weiss. 

Die dortige OSZE-Mission kostete nach Schätzungen aus OSZE-Kreisen rund 100 Millionen Euro jährlich. Die Schweiz zahlte als OSZE-Mitglied daran nach Auskunft des formell danach befragten Aussenministeriums EDA über die ganze Zeit 2014 bis 2022 rund 20 Millionen Euro – vom viel größeren politischen Schaden einmal ganz abgesehen.

Angela Merkel, François Holland und Petro Poroschenko sind dafür verantwortlich, dass die Schweiz 20 Millionen Euro an eine Mission bezahlt hat, die durch die bewusst verlogene Politik der drei Staatsvertreter Deutschlands, Frankreichs und der Ukraine a priori sinn- und zwecklos war. Die Schweizer Regierung sei damit von Schweizer Bürger-Seite aufgefordert, diesen drei Staaten eine Rechnung in gleicher Höhe zuzustellen. Und den anderen 53 Mitgliedern der OSZE, die wie die Schweiz gutgläubig an die Ehrlichkeit der drei Vereinbarungsunterzeichner glaubten, sei empfohlen, das ebenfalls zu tun, ebenfalls in der Höhe der an die «Special Monitoring Mission to Ukraine» bezahlten Gelder.


https://globalbridge.ch/hunderte-millionen-euros-fuer-nichts-dank-angela-merkel-co/
5.1.2023

 

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