Grundlagen und praktische Aufgaben
der Traditionsarbeit unseres Verbandes

Gedanken zu den vorliegenden Diskussionspapieren zur Vorstandssitzung des Verbandes zur Pflege der Traditionen der NVA und GT am 27.09.2013:

 

Mit der Diskussion und dem Bemühen für eine konzeptionelle Orientierung
zu dieser Problematik, beginnt der Vorstand das Kernproblem, den Sinn und
Inhalt der Existenz unseres Verbandes
, sowohl verbandsintern, aber auch
öffentlichkeitswirksam zu bestimmen. Ein Schritt, der von enormer Bedeutung
auch für die Zukunft des Verbandes ist.

Der Ausgangspunkt ist dabei, dass sich bei uns gleichgesinnte, langjährig gediente Angehörige der NVA und GT zusammengeschlossen haben, die stolz sind, viele Jahre ihres Lebens dem militärischen Schutz ihres Landes, der DDR, gewidmet haben.

Wir sind kein wissenschaftlich- historischer Verein oder ein Institut, das die nationale und internationale Militärtheorie weiterentwickeln oder bereichern will. Wir bekennen uns klar und eindeutig zur Existenz und dem objektiv berechtigten Wirken der NVA und der GT der DDR zur Sicherung des Friedens und der Errungenschaften unseres Staates.

Deshalb besteht unsere Traditionsarbeit aus zwei wesentlichen Richtungen:

1. wir fühlen uns verpflichtet, dass Traditionsverständnis der NVA, so wie in den Zeiten ihrer Existenz von 1956 bis 1990, zu pflegen, zu bewahren und weiter zu führen;

2. wir fühlen uns in der Pflicht, die Verantwortung der NVA, ihre Entwicklung, das praktische Leben, den Anteil an der Friedenssicherung und ihren Koalitionscharakter wahrheitsgemäß, entgegen dem Zeitgeist, sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige Generationen zu vertreten. Die NVA an sich muss Gegenstand und Objekt unserer Traditionspflege sein.

Die Traditionspflege der NVA unterschied sich ihrem Ziel, den Vorbildern und auch in den Formen grundlegend von der Traditionspflege anderer deutscher Streitkräfte in Vergangenheit und Gegenwart.

Ihre Prägung erhielt sie vom Charakter dieser Armee, als einem Instrument zur Verhinderung und Vermeidung von Kriegen und zum Schutz der friedlichen Arbeit der Bürger der DDR.

Diese Traditionspflege begründete, rechtfertigte oder motivierte weder Eroberungsziele und menschenverachtenden, verbrecherischen Völkermord wie im Faschismus, noch geostrategische und ökonomische Interessen, wie die Sicherung und den Zugang zu Rohstoffquellen und Einflusssphären, wie gegenwärtig.

Die NVA verteidigte ihren Staat weder am Hindukusch, noch irgendwo anders außerhalb seiner Grenzen. Sie hat nie geholfen, anderen Völkern ihren Willen aufzuzwingen oder an militärischen Kampfeinsätzen gegen andere Staaten teilgenommen.

Die Wurzeln des sich daraus ergebenden Traditionsverständnisses lagen vielmehr in den revolutionären und progressiven, also für die jeweilige Zeit fortschrittlichen Entwicklungen und Ereignisasen der deutschen und der Weltgeschichte und damit verbundener historischer Vorbilder. Vom Bauernkrieg 1525 über die Befreiungskriege 1812/14 und die preußischen Militärreformer, die bewaffneten Kämpfe in der Zeit der bürgerlichen Revolution von 1948, die organisierte Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts, die Novemberrevolution 1918/19 und die revolutionäre Nachkriegskrise, den antifaschistischen Widerstand 1933 bis 1945, die Internationalen Brigaden im spanischen Bürgerkrieg 1936 bis 1939.

Aber vor allem in den unzweifelhaften sozialen Errungenschaften der DDR und dem auf diesem Hintergrund wahrgenommenen Leistungen und Verdiensten ihrer Repräsentanten.

Der Klassencharakter eines solchen Traditionsverständnisses wurde nie geleugnet oder verschleiert, im Gegenteil, die NVA hat sich stets prononciert dazu bekannt, und damit auch abgegrenzt von so genannten zeitlosen soldatischen Tugenden, die als unpolitisch und unideologisch verklärt wurden.

 

Kern war die revolutionäre Arbeiterbewegung.

In der Zeit der Existenz der NVA/GT wurden mehr als 300 Traditionsnamen an Einheiten, Truppenteile, Lehreinrichtungen, Kasernen, Schiffe, und Boote der NVA und der GT verliehen, die diesem Traditionsverständnis entsprachen. Wir als Verband bewahren diese Traditionsnamen als Erbe unserer Streitkräfte und binden sie ein in die Strategie und Taktik unseres Handelns.

Eine der wichtigsten Grundlagen unserer Traditionspflege ist die Verfassung der DDR.

 

Artikel 7: 

1. Die Staatsorgane gewährleisten die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraumes und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung ihres Festlandsockels.

 2. Die Deutsche Demokratische Republik organisiert die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger. Die Nationale Volksarmee und die anderen Organe der Landesverteidigung schützen die sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen. Die Nationale Volksarmee pflegt im Interesse der Wahrung des Friedens und der Sicherung des sozialistischen Staates enge Waffenbrüderschaft mit den Armeen der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten.


 Artikel 8:

1. Die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts sind für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich.

2. Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“

Diese Festlegungen beruhten nach unserem Verständnis auf der Übereinstimmung mit dem eindeutigen Klassencharakter und den revolutionären, fortschrittlichen deutschen Militärtraditionen der NVA, als Armee des Volkes, ausschließlich dem Volke zu dienen.

Dem entsprach auch der Fahneneid, den alle Armeeangehörigen geleistet haben:

 

„Ich schwöre:
Der DDR, meinem Vaterland allzeit treu zu dienen und sie auf
Befehl Der Arbeiter- und Bauerregierung gegen jeden zu Feind
zu schützen.

Ich schwöre:
An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns
verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der NVA jederzeit
bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen
und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen.“

Der Sinn unseres Wirkens, die geschichtliche Aufgabe der NVA, war also objektiv gegeben. Der Verfassungsauftrag an die Armee entsprach dem Charakter des am  07. Oktober 1949 entstanden Staates – der DDR, ihren geschichtlichen Traditionen und den objektiven zeitlichen Erfordernissen ihrer Gründung und weiteren Entwicklung.

Die gesamte Entwicklung der NVA, ihre Verantwortung in der Organisation des Warschauer Vertrages, das System der Gefechtbereitschaft, der diensthabenden Systeme, das Niveau der politischen und Gefechtsausbildung sind genauso bewahrenswert, wie der Stand der Bewaffnung und technischen Ausrüstung, sowie der materiell-technischen und rückwärtigen Sicherstellung.

Die Qualität der militärischen Führungskader vom Ministerium, über die Teilstreitkräfte, die Militärbezirke, die Divisionen und Regimenter hat im bedeutetem Maße dem Kampfwert unserer Armee mitbestimmt. Auch sie haben einen Platz in unserer Traditionspflege verdient.

Das Zusammenwirken im Warschauer Vertrag und die praktizierte Waffenbrüderschaft waren ein spezifisches Merkmal unseres militärischen Lebens und damit ein wichtiger Erfahrungsschatz für unsere Traditionsarbeit.

Deshalb wird unser Verband insbesondere Jahrestage und weitere historische Ereignisse zum Anlass nehmen, diese in würdiger Form zu begehen und ihrer zu gedenken.

Das betrifft solche, die eine zentrale Würdigung erfordern, aber auch jene in Verantwortung der Regionalgruppen.

Eine besondere Ehrung erfordern die zentralen Gedenkstätten, wie die Gedenkstätte der Sozialisten in Berlin Friedrichsfelde, das sowjetische Ehrenmal in Berlin Treptow, aber auch die Gedenkstätten und Friedhöfe für gefallene Sowjetsoldaten.

Überall dort, wo sich die Gelegenheit bietet, sollten unsere Mitglieder mutig und überzeugend die Traditionen der NVA/GT vertreten und diese popularisieren.

Aber auch das geschriebene Wort, die Aufzeichnungen, Biografien und Erlebnisberichte die vom Dienst in der NVA künden, haben im Traditionsarchiv unseres Verbandes einen festen Platz.

Ich empfehle in Anlehnung an die Erinnerungsbibliothek der DDR eine „Erinnerungsbibliothek der NVA" zu schaffen.

Dort kann jeder, auch Nichtmitglieder unseres Verbandes, seine Erinnerungen an den Dienst in der NVA hinterlegen. Darin sehe ich einen Protest gegen den Zeitgeist, gegen die Verleumdung und Delegitimierung unseres Lebens in der DDR. Es gilt, die Wahrheit über die Streitkräfte der DDR zu verbreiten und zu bewahren.

Viele Genossen haben bereits zur Feder gegriffen und ihr Leben dokumentiert, wenn oftmals nur für familiären Gebrauch. Jeder von ihnen sollte ein Exemplar dem Verband zur Verfügung stellen.

Unsere Traditionen sind es wert, nachfolgenden Generationen übergeben zu werden.

 

Manfred Volland
Generalleutnant a.D.

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