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- Hauptmann Rudi Arnstadt – ermordet am 14.08.1962
08.08.2025
Dieser Vorfall ist symptomatisch für die Bedingungen an der Staatsgrenze der DDR zur BRD, besonders nach Schließung der Grenze der DDR zu Westberlin. Der 1961 verstärkt begonnene pioniertechnische Ausbau, die Verminung von Abschnitten mit Infanterieminen, schränkte die Möglichkeiten von grenzüberschreitenden Aktionen und Provokationen deutlich ein. Grundlage dieses Ausbaus war ein Schreiben des damaligen Oberkommandierenden der GSSD in Deutschland Marschall Konjew an den MfnV Heinz Hoffmann vom 14.09.1961 .
Im Grenzabschnitt der Grenzkompanie Wiesenfeld (später Geisa) in der Rhön war Hptm. R. Arnstadt, Kompaniechef, an diesem Tag zur Kontrolle der Arbeiten unterwegs. Das nachfolgende Geschehen wird natürlich von beiden Seiten aus deren Sicht dargestellt. Eine gemeinsame Untersuchung war zu diesen Zeiten nicht möglich. Die Glaubwürdigkeit, dass R. Arnstadt Opfer einer Provokation, ermordet wurde, stärken zahlreiche Dokumente und Aussagen.
In der Tagesmeldung Nr. 227/62 des Kommandos der Grenztruppen heißt es dazu. „Am 14.08.62 gegen 11.05 Uhr, bewaffnetes Eindringen in die DDR durch drei BGS-Angehörige, mit Beschießen eines Grenzpostens und Ermordung des Hptm. Rudi Arnstadt…“
Der damalige Kommandeur des 1. MSB aus Brandenburg/Havel, OSL a.D. Gerhard Elies, eingesetzt zum Pionierausbau des Grenzabschnitts, war Zeuge des Geschehens.
Hptm. R. Arnstadt wurde durch einen gezielten Kopfschuss aus der Deckung heraus durch den Grenzoberjäger des BGS, Plüschke, erschossen. Seine Identität wurde nachfolgend in der BRD verändert und das eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Fulda bereits am 08.10.1962 eingestellt. Das vorsätzliche, wiederholte Verletzen des Staatsgebietes der DDR durch die Angehörigen des BGS, die Abgabe eines Warnschusses durch einen DDR-Grenzsoldaten wird in dem Urteil nicht erwähnt.
In der Urteilsbegründung dazu heißt es „Die Angriffshandlung des sowjetzonalen Grenztruppenoffiziers war deshalb nicht ihrerseits durch Notwehr geboten, sondern stellt sich ganz eindeutig als „rechtswidrigen versuchten Totschlag“ dar, Grenzoberjäger Plüschke war verpflichtet, den seinem Streifenführer drohenden Angriff abzuwenden….“ Nach Ansicht der BRD war der Schutz des Territoriums der DDR also ein rechtswidriger Akt!
Am 15.März 1998 wird Plüschke, inzwischen Taxifahrer, unweit des damaligen Geschehens in Hünfeld ermordet. Die Superillu berichtet dazu mit der Schlagzeile „Lebt die Stasi noch“! Die Ermittlungen dazu werden schnell ergebnislos eingestellt. Die Story muss erhalten bleiben!
RG Erfurt „GO Klaus Dieter Baumgarten“
H.Prauß, Oberst a.D.
Quellen:
Kurt Frotscher/Horst Liebig - Opfer dt. Teilung - Beim Grenzschutz getötet
Prauß/Poller – Die Grenzpolizei/Grenztruppen in Thüringen 1946 bis 1990