Der Ramsteiner Appell

Ramstein und der Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland,
der Frieden braucht alle!

Ich gehöre zu den Erstunterzeichnern des Aufrufes „Soldaten für den Frieden“ von ISOR und unserem Verband. So richtig und wichtig dieser Aufruf ist, die Militärpolitik der Bundesrepublik und der NATO wird er nicht verändern. Was in diesem Land fehlt ist eine starke, einheitliche Friedensbewegung, die Ostermärsche sind nur noch ein Schatten ihrer selbst, unterschiedliche gesellschaftliche Kräfte, die sich für den Frieden engagieren, betrachten sich untereinander mit Argwohn, um es gemäßigt auszu-drücken. Das große Ziel, Verhinderung von Krieg und Gewalt, erfordert geradezu störende Befindlichkeiten außen vor zu lassen. 

Auf der Internetseite unseres Verbandes habe ich schon mehrfach Beiträge der www.luftpost-kl.de mit Einverständnis des Betreibers, Herrn Jung, veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde auch über den bevorstehenden Prozess am 05.04.16 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulassung einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland informiert. Die Verhandlung ist inzwischen Geschichte, der Antrag auf Revision vorheriger Gerichtsentscheidungen wurde abgewiesen. Auf nähere Erläuterungen des Verfahrens verzichte ich, der Verlauf ist veröffentlicht unter www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP04816_060416.pdf.

In der Pressemitteilung Nr. 25/2016 des Bundesverwaltungsgerichtes heißt es unter anderem:
Der Kläger wohnt in Kaiserslautern 12 km vom Militärflughafen Ramstein entfernt. Auf der von den US-Streitkräften genutzten Air Base befindet sich u.a. das Hauptquartier der US-Luftstreitkräfte in Europa. Der Kläger begehrt – nach Änderung seiner ursprünglichen Klageanträge – zuletzt, die Bundesrepublik Deutschland zur Überwachung der Völkerrechtskonformität bewaffneter Drohneneinsätze der US-Streitkräfte zu verpflichten, die über die Ramstein Air Base gesteuert würden, und den Vereinigten Staaten im Fall der Verweigerung von Überwachungsmaßnahmen insoweit die weitere Nutzung der Ramstein Air Base zu untersagen. Die Vorinstanzen haben die Klage mangels Klagebefugnis des Klägers als unzulässig abgewiesen. Dem ist das Bundesverwaltungsgericht gefolgt.“ 
Völkerrechtskonformität? Kann mangels Klagebefugnis nicht geprüft werden.

Aus der persönlichen Erklärung des Herrn Jung (nachzulesen über vorstehenden Link) vor dem Leipziger Gericht wird deutlich, welche Persönlichkeit hinter diesem politischen Engagement steht, große Hochachtung!

Für den 11. Juni dieses Jahres ist eine Menschenkette von Kaiserslautern zur Air Base Ramstein geplant. Zu dieser Air Base gibt es eine sehr aussagekräftige Dokumentation: www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP02616_230216.pdf. Natürlich weiß ich, dass es vielen nicht möglich sein wird, sich unmittelbar zu beteiligen. Vielleicht ist es aber möglich durch Bündelung der Friedenskräfte vor Ort Delegationen zusammen zu stellen,  um so unserem Protest Ausdruck zu verleihen.
Ein erster Schritt in diese Richtung sollte die Unterzeichnung des Ramsteiner Appells sein:

ramsteiner-appell.de

Aktivitäten vor Ort könnten am 11.06.2016 die Teilnehmer der Menschenkette unterstützen und möglicherweise Friedenskräfte zu gemeinsamen Handeln zu bewegen. Man darf doch mal träumen!

Friedemann Munkelt , Oberst a.D.
Vors. der Regionalgruppe Leipzig des Verbandes zur Pflege der Traditionen der NVA und GT der DDR

Unsere Webseite verwendet für die optimale Funktion Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.