Liebe Freunde,

Protasewitsch und Navalny - beides Rassisten, beide profaschistisch, beides bezahlte Provokateure - für deren "Menschenrechte" tritt die westliche Wertegemeinschaft geschlossen mit Sanktionen und anderen Reaktionen ein. 
Dass es hunderttausende Menschen in der Ukraine gibt, denen 2021 mit einem Federstrich willkürlich Rechte genommen werden, ist keiner Zeile wert. Es sind doch nur Russen und Juden sowie einige andere Völkerschaften zweiter Klasse.

Das hatten wir in Deutschland schon einmal.

Sollten diese sich dagegen wehren wollen, so sind deutsche Waffenexporte die logische Konsequenz, u.a. laut Robert Habeck.

Gruß Joachim Bonatz

 

Neues Gesetz teilt Ukrainer nach völkischen Kriterien
in Menschen erster und zweiter Klasse ein

von Anti-Spiegel 30. Mai 2021
www.anti-spiegel.ru/2021/neues-gesetz-teilt-ukrainer-nach-voelkischen-kriterien-in-menschen-erster-und-zweiter-klasse-ein/

Fast 90 Jahre nach den Rassengesetzes der Nazis wird es demnächst wieder ein Rassengesetz in Europa geben. Es wurde vom ukrainischen Präsidenten Selensky am 18. Mai ins Parlament eingebracht. Hier erfahren Sie, was in dem Gesetz steht.

Der Text des Gesetzentwurfs der ukrainischen Präsidialverwaltung unterteilt die in der Ukraine lebenden Menschen in „einheimisch“ und „nicht einheimisch.“ Die Übersetzung des benutzten Ausdrucks ist ein wenig schwierig, denn wörtlich müsste man es wohl als „verwurzelt“ und „nicht verwurzelt“ übersetzen. Es geht in den Gesetz um die Frage, welche Völker in der Ukraine ihre Wurzeln haben und welche nicht. Nach dieser Einteilung sollen Bürger der Ukraine in Zukunft unterschiedliche Rechte haben.

Nach dem Wortlaut Gesetzes sind „einheimische“ Völker diejenigen, deren ethnische Gesellschaft auf dem Territorium der Ukraine entstanden sind und die keinen eigenen Staat außerhalb der Ukraine haben. Weitere Attribute der „einheimischen“ Völker sind laut Selenskys Gesetzentwurf das Vorhandensein einer ausgeprägten Sprache und Kultur sowie traditioneller, sozialer, kultureller oder repräsentativer Gremien. Ein wichtiger Punkt ist, dass diese Ethnien sich selbst als „einheimische“ Völker der Ukraine verstehen müssen.

Die Formulierung ist interessant, weil sie alle Menschen außer ethnischen Ukrainern, Krimtataren, Karaiten und Krimtschaken von der Liste der „Einheimischen“ ausschließt. Das heißt, Russen, Weißrussen, Juden, Polen, Ungarn, Bulgaren, Armenier, Moldawier, Griechen und Vertreter anderer Ethnien, die jahrhundertelang in der Ukraine gelebt haben und immer noch dort leben, werden nicht in die privilegierte Klasse der „Einheimischen“ aufgenommen.

In der Ukraine ist es kein Geheimnis, sondern Thema in den Medien, dass das Gesetz auf Druck der „Medschlis“ geschrieben wurde. Die Medschlis ist eine selbsternannte Vertretung der Krimtataren, die im Westen als Freiheitskämpfer gefeiert wird, aber in Ländern wie Deutschland verboten wäre, weil sie der radikal-islamische Gruppe „Hizb ut-Tahrir“ angehören, die auch in Deutschland als islamistische Vereinigung verboten wurde.

Seit der Wiedervereinigung der Krim mit Russland sind nur einige Tausend Krimtataren in die Ukraine gegangen, während etwa 240.000 die russische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Aber heute spielt der Medschlis, der aus dem Ausland unterstützt wird, eine wichtige Rolle in der ukrainischen Politik und fordert Autonomie in der Region Cherson, wie gesagt, wegen einiger tausend Krimtataren. So kann man den Gesetzentwurf Selenskys auch als Versuch interpretieren, die Forderungen dieser wenigen Tausend formal zu befriedigen, ohne ihnen Autonomie zu gewähren.

Nach dem Gesetzentwurf werden die „einheimischen“ Völker der Ukraine weitreichende Rechte in den Bereichen Bildung, Kultur, Wirtschaft und Sprache eingeräumt. Sie können zum Beispiel eigene Medien oder Bildungseinrichtungen eröffnen, in denen sie in ihrer Muttersprache tätig sein dürfen, was den anderen ethnischen Gruppen in der Ukraine im Umkehrschluss verboten wird. Und natürlich erhalten nur einheimische Völker die volle rechtliche und finanzielle Unterstützung des Staates. Das Gesetz legt insbesondere fest, dass ihnen Garantien und rechtlicher Schutz gegen „alle Handlungen, die darauf abzielen, ihnen die Zeichen der ethnischen Zugehörigkeit zu nehmen, sie in irgendeiner Form zwangsweise zu assimilieren oder zu integrieren, sowie Schutz gegen gegen sie gerichteten rassischen, ethnischen oder religiösen Hass“ gewährt wird.

Damit wird, wenn das ukrainische Parlament diesem Gesetzentwurf zustimmt, ein großer Teil der ukrainischen Bevölkerung (Russen, Weißrussen, Juden, Polen, Ungarn, Bulgaren, Armenier, Moldawier, Griechen und andere) über Nacht zu Menschen zweiter Klasse. Das ist durchaus konsequent, wenn wir uns daran erinnern, dass seit Januar 2021 in der Ukraine ein neues Sprachengesetz gilt, das es den ethnischen Minderheiten verbietet, in der Öffentlichkeit (zum Beispiel beim Einkaufen, beim Arzt, etc.) in ihrer Muttersprache zu sprechen. Dafür gibt es sogar Geldstrafen und es gibt sogar Sprachinspektoren, die die Einhaltung dieses Gesetzes überwachen.

Es ist schwer zu erraten, was Selensky und sein Team sich in den verbleibenden zwei Jahren noch ausdenken werden. Man kann nur hoffen, dass sich die Geschichte mit den „Nicht-Staatsbürgern“ aus dem Baltikum in der Ukraine nicht wiederholt und dass den „Nicht-Einheimischen“ nicht auch ihre restlichen Rechte, wie das Wahlrecht, vorenthalten werden. Oder dass sie, wie die russischen Minderheiten im Baltikum, die Staatsangehörigkeit aberkannt bekommen.

Es ist doch wirklich bemerkenswert, dass so ein Gesetz gerade einmal etwas über tausend Kilometer von Berlin entfernt ganz offen in einem Parlament behandelt wird, dessen Regierung von der deutschen Regierung und der EU finanziell unterstützt wird. Aber bei den „Qualitätsmedien“ wird es als russische Propaganda bezeichnet, wenn man behauptet, in der Ukraine wären waschechte Nazis an der Macht.

An diesem Gesetz sieht man mal wieder, dass die vom Westen unterstützten ukrainischen Regierungen keine russische Propaganda brauchen, um sich als das zu entlarven, was sie sind: Brüder im Geiste derer, die die Nürnberger Rassengesetze verabschiedet haben.

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