Wer kontrolliert die vierte Gewalt?

Liebe Genossen und Freunde,

nachfolgend möchte ich Euch einen Artikel zur Kenntnis gegeben, den mir unser guter Freund Lutz Vogt zugeleitet hat.
Ich halte seinen Inhalt für sehr aufschlussreich, obwohl er in meiner früheren Dienststelle die Einschätzung „militärisch nicht relevant, aber von sonstigem Interesse“ bekommen hätte.
Welche ungezügelte und unkontrollierte Macht gegenwärtig bei den Massenmedien und mit Gewissheit bei den sogenannten „social medias“ liegt wird gut sichtbar und hatte selbst in der Bundesrepublik bereits einen Präzedenzfall.
Hier war es der Chefredakteur des Springerverlages und der von ihm von der Leine gelassenen Journalistenmeute der Edelmedien (wurden in diesem Land auch schon als Pinockio-Presse bezeichnet), die einen Bundespräsidenten aus dem Amt hetzten.
Nichtiger Anlass war ein Flugticket-Upgrade und eine von einem Unternehmerfreund gesponserte Hotelübernachtung, die in einen derartigen Finanzskandal aufgebauscht wurden, der nur noch das politische Harakiri des möglichen Merkel-Konkurrenten als Ausweg offen ließ.
Grund für das ganze Schmierentheater war damals, dass dieser Ex-Bundespräsident  erklärt hatte, aus juristischen und staatsrechtlichen Gründen das Gesetz zum EU-Finanz-Rettungsschirm nicht unterzeichnen zu wollen, weil es die Vollzugsgewalt über den deutschen Staatshaushalt in die Hände der Brüsseler Bürokratie legt.
Der uns allen bekannte, ihm im Amt nachfolgende „Bundespräsident der Herzen“ Herr Gauk(ler) unterschieb dieses Gesetz als eine seiner ersten Amtshandlungen.
Übrigens, jener Oberputschist gegen den Bundespräsidenten nimmt heute einen herausragenden Platz in der Beraterclique der aktuellen EU-Ratspräsidentin, unserer Flinten-Uschi, ein.

Siegfried Eichner

Hier nun der angekündigte Artikel:

Neuigkeiten im „Fall Strache“ –
Wie deutsche Medien eine österreichische Regierung weggeputscht haben
Am 22. August wurden weitere Teile des Ibiza-Videos veröffentlicht. Nachdem das Ibiza-Video seinerzeit die Schlagzeilen beherrscht hat, habe ich abgewartet, ob auch die neuen Informationen einen medialen Aufruhr auslösen.
Die – wenig überraschende – Antwort ist nein, denn die nun veröffentlichten Teile weisen darauf hin, dass die Medien damals bewusst unwahr berichtet haben.
Die Ende August veröffentlichten Teile des Ibiza-Videos weisen darauf hin, dass Strache und Gudenus sich bei dem Gespräch nichts haben zu Schulden kommen lassen und dass Spiegel und Süddeutsche, die den „Skandal“ damals präsentiert haben, aus den vielen Stunden Gespräch nur die wenigen kurzen Episoden aus dem Zusammenhang gerissen haben, die Strache „dumm aussehen“ ließen.
Das war sofort absehbar, denn ansonsten hätten sie ja das ganze Video veröffentlichen können, schließlich lag es ihnen vor. Auch ihr Hinweis auf die Privatsphäre als Grund, das Video zurückzuhalten, hat nicht gegriffen, schließlich haben die Betroffenen selbst die Veröffentlichung gefordert.
Bevor wir zu den nun veröffentlichten Teilen des Gesprächs kommen, kurz noch einmal zur Erinnerung, was damals geschehen ist.

Der Putsch in Österreich
Ein Putsch liegt dann vor, wenn mit Gewalt oder anderen nicht gesetzeskonformen Methoden eine Regierung gestürzt wird. Genau das ist im Mai 2019 in Österreich geschehen, als Spiegel und Süddeutsche Zeitung über das angebliche Skandal-Video berichtet haben. Die Berichte erschienen nur 10 Tage vor der Europawahl und natürlich sollten sie – so ein Timing ist kein Zufall – den bösen rechten Parteien, also der AfD und der FPÖ, schaden. Damals, wir erinnern uns, ging die Angst vor einem Wahlsieg der „Euroskeptiker“ um, den es zu verhindern oder abzuschwächen galt. Und zumindest in Deutschland und Österreich ist das auch teilweise gelungen.
Europaweit hingegen nicht.
Trotzdem musste der österreichische Vizekanzler zurücktreten und am Ende gab es Neuwahlen in Österreich, in deren Folge die FPÖ aus der Regierung geflogen ist. Interessant ist dabei, dass bis heute niemand Strache vorwirft, gegen irgendein Gesetz verstoßen zu haben. Das Video hat zu keinerlei strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn geführt. Seine „Hinrichtung“ fand rein medial statt, juristisch ist er unschuldig.
Das zeigt die ungeheure Macht, die Medien heute haben. Es reicht, wenn sie Vorwürfe auspacken, die keinerlei Straftaten enthalten, und dann einen Skandal daraus basteln. Schon ist ein unbequemer Politiker erledigt. Mit Rechtsstaat und der in einem Rechtsstaat heiligen Unschuldsvermutung hat das nichts zu tun. Es ist Propaganda mit dem Zweck, die Politik zu beeinflussen und die Leser so weit zu emotionalisieren, dass sie gar nicht mehr auf Aufklärung warten, sondern den Kopf des Beschuldigten fordern. Es erinnert irgendwie an das Mittelalter, als die Leute die Verbrennung von Hexen gefordert haben, wenn die Kirche nur gesagt hat, eine Frau reite auf einem Besen durch die Nacht.
All das war im Mai 2019 im Grunde schon klar, denn die Sensationsberichte der „Qualitätsmedien“ gegen Strache und die gleichzeitige Weigerung, das gesamte Video zu veröffentlichen, sprachen eine deutliche Sprache.
Schon Tage nach Beginn des „Skandals“ hat das russische Fernsehen die damals beste Zusammenfassung der bekannten Fakten gebracht, die ich seinerzeit in den Medien gefunden habe. Im Gegensatz zu den deutschen „Qualitätsmedien“ blieb das russische Fernsehen bei den bekannten Fakten und stellte die Fragen, die deutsche Medien nicht gestellt haben.
Zwei Wochen später, die Europawahl war vorüber, hat das russische Fernsehen eine Bilanz des „Skandals“ gezogen und ziemlich offen von einem Staatsstreich in Österreich gesprochen, auch wenn es das Wort selbst vermieden hat:
„Und er (der Skandal) wird in die politische Geschichte Europas eingehen als Beginn der Nutzung neuer Technologien zur Beseitigung von Politikern und zur Umgestaltung der politischen Landschaft durch Methoden, die bisher nicht genutzt wurden, weil sie als unmoralisch galten. Es geht nicht um die Entwicklung der Demokratie. Das ist eine ganz andere Richtung. (…) Schließlich ist nach der Provokation alles genau so gelaufen, wie es sich die Provokateure vorgestellt hatten. Alles ging genau den Weg, den sich die Verschwörer gewünscht haben. (…) Die Provokateure werden nicht bestraft, ihr Plan war auf ganzer Linie erfolgreich und sie haben sogar noch Geld mit der Geschichte verdient. Sie haben gewonnen, denn sie haben alle gesetzten Ziele erreicht. (…) Und sind solche Methoden, den politischen Kampf zu führen, für uns akzeptabel?“

Der juristische Aspekt des „Skandals“
Schon unmittelbar nach Beginn des „Skandals“ teilte die österreichische Staatsanwaltschaft mit, dass sie in den veröffentlichten Passagen des Videos keinerlei Hinweise auf strafbare Handlungen von Strache erkennen konnte. Und daran hat sich bis heute nichts geändert.
Einzige Ausnahme: In Österreich wird noch geprüft, ob die von Strache in dem Gespräch erwähnten Spenden über einen Verein eventuell illegale Parteienfinanzierung sind. Auch scheint es so, als sei auf diese Weise nie Geld geflossen, was bedeuten würde, dass gar nichts passiert ist.
Auch wenn diese Prüfung immer noch andauert, scheint da aber nichts Illegales zu sein, denn es wird nun schon seit über einem Jahr geprüft, was darauf hindeutet, dass das eventuell eine „nette juristische Grauzone“ ist, die sich die Parteien geschaffen haben. Das ist nur meine Spekulation, aber die Tatsache, dass es auch nach über einem Jahr dazu noch keine eindeutigen Antworten gibt, deutet darauf hin, dass es sich ganz sicher nicht um eindeutig illegale Parteienfinanzierung handeln kann, sonst hätte das jeder Jurist sofort und eindeutig festgestellt.
Im Gegenzug hat Strache damals umgehend Strafanzeigen gegen den Spiegel und die Süddeutsche Zeitung gestellt. Neben einer Bestrafung wegen der Verletzung seiner Privatsphäre ging es auch um üble Nachrede, Verleumdung und die illegale Beschaffung des Videos. Außerdem wollte er die Veröffentlichung des gesamten Videos erreichen, was die deutschen Zeitungen aber bis heute verweigern.
Aber natürlich war schon vorher klar, was bei den Strafanzeigen von Strache herauskommen würde, schließlich gibt es in Deutschland die berühmten Paragrafen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die der Politik erlauben, den Staatsanwälten Anweisungen zu geben, wann ermittelt werden darf und wann nicht. Wenn das für Sie neu ist, finden sie dazu hier Details und viele Beispiele dafür, wann die Politik davon schon Gebrauch gemacht hat. Folgen Sie dann gerne den Links in dem Artikel für weitere Beispiele, die Liste ist unglaublich lang.
Es ist natürlich nur meine Vermutung, dass die Politik die deutschen Staatsanwälte in diesem Fall zurück gepfiffen hat, aber es gibt Hinweise darauf. Der Spiegel schrieb schon im Juli 2019, dass das Verfahren gegen die Spiegel-Journalisten eingestellt wurde, nach nur knapp einem Monat. Dort konnte man lesen:
„Wie die Ermittlungsbehörde Ende August mitteilte, bestehe „kein hinreichender Tatverdacht“, dass der SPIEGEL mit der Veröffentlichung eine Straftat begangen habe. Das Verfahren sei daher bereits Anfang Juli eingestellt worden. Die aufgedeckten Vorgänge, so erläuterte eine Sprecherin später, seien von „enormer historisch-politischer Bedeutung mit weitreichenden Auswirkungen gewesen, an denen ein kaum zu überschätzender Informationsbedarf der Öffentlichkeit“ bestanden habe.“
Das Bla-Bla über die „enorme Bedeutung“ und den „Informationsbedarf der Öffentlichkeit“ mag man ja interessant finden, nur ist es eben keine juristische Begründung, zumal es ja bei der Strafanzeige nicht um die Frage ging, ob das für die Öffentlichkeit interessant war, sondern es ging um die Umstände, unter denen das Video an die beiden Zeitungen gegangen ist und auch um die Frage der Verleumdung und der üblen Nachrede. Um diesen potenziellen Straftaten nachzugehen, hätte die Staatsanwaltschaft das gesamte Video auswerten und prüfen müssen, ob die stark verkürzten Medienberichte den Inhalt des Videos auch korrekt wiedergegeben haben. Das ist offensichtlich nicht geschehen, was für mich auf eine Anwendung des Paragrafen 146 GVG hindeutet.
Auch die Einstellung der Strafermittlungen gegen Journalisten der Süddeutschen klingt ganz ähnlich:
„Auch eine Verletzung des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ Straches durch die Veröffentlichung des Ibiza-Videos schließt die Staatsanwaltschaft aus. Sie teilt mit, dass die Auswertung der öffentlich zugänglich gemachten Videoaufnahmen ergeben habe, dass die von der SZ veröffentlichen Ausschnitte lediglich „der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ gedient habe. Des Weiteren gebe es „keine Anhaltspunkte dafür, dass die beschuldigten Journalisten auf rechtswidrige Weise“ an die Aufnahmen gelangt seien.“
Man beachte: Die Staatsanwaltschaft hat das ganze Video gar nicht gesehen, sondern eine „Auswertung der öffentlich zugänglich gemachten Videoaufnahmen“ vorgenommen. Das klingt nicht so, als habe die Staatsanwaltschaft auch nur versucht, wegen der Vorwürfe der Verleumdung und der üblen Nachrede zu ermitteln. Dass das so ist, konnte man auch im österreichischen „Standard“ lesen:
„Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gab am Montag auf STANDARD-Anfrage bekannt, dass das eingeleitete Verfahren, das insbesondere auch Verantwortliche des „Spiegel“-Verlags sowie von „Spiegel online“ betraf, ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden ist.“
Ein so wichtiger Fall, der international Schlagzeilen gemacht hat und zum Sturz der österreichischen Regierung geführt hat, wurde „ohne Aufnahme von Ermittlungen“ eingestellt? Das ist doch mal was!
Was ist auf dem Video wirklich zu sehen?
Im Mai 2020 hat der Spiegel gemeldet, dass Ermittler nun das ganze Video sichergestellt hätten:
„Das österreichische Bundeskriminalamt hat bei den Ermittlungen zum Ibiza-Video nach eigenen Angaben die stundenlangen Aufnahmen sichergestellt. Wie die Behörde mitteilte, sei auch das technische Equipment beschlagnahmt worden, mit dem das Video aufgenommen wurde.
Um den mutmaßlichen Lockvogel zu finden, der sich bei dem Treffen auf Ibiza als russische Oligarchen-Nichte ausgab, haben die Ermittler zudem mehrere Fotos der Frau veröffentlicht.“
Dass der Spiegel kein gesteigertes Interesse daran hat, dass der Fall aufgeklärt wird, zeigt sich schon daran, dass der Spiegel zwar über die veröffentlichten Fotos der Betrügerin berichtet, sie aber seinen Lesern vorenthalten hat. Zur Erinnerung: Auf Video waren alle Täter verpixelt, die unverpixelte Frau in dem Video war die Frau von Gudenus. Schon das allein wäre Grund genug gewesen, die Fotos der Betrügerin zu zeigen, was der Spiegel aber nicht getan hat. Wer die Verpixelung vorgenommen hat – die Täter oder die beiden Zeitungen -, ist Spekulation, aber wenn die Ermittler nach der Beschlagnahmung des Videos Fotos haben, liegt der Verdacht nahe, dass die Täter nicht das ganze Video verpixelt haben.
Das österreichische Portal oe24 hat die nun bekannt geworden Teile des Gespräches veröffentlicht, dabei handelt es sich um ein Transkript, nicht um die Videoaufnahmen. Wie sie an die Öffentlichkeit gekommen sind, ist nicht klar, aber die Echtheit wird nicht bestritten.
Das, was nun veröffentlicht wurde, entlastet Strache ganz eindeutig. Daher wollen wir darauf nun im Detail eingehen.
Geht aus dem Video hervor, dass Strache käuflich ist?
In dem Video hat Strache davon gesprochen, die angebliche Oligarchin könne auch über einen Verein Parteispenden leisten, die dann nicht als solche auftauchen würden. Wie legal das in Österreich ist, wird dort seit über einem Jahr geprüft. Aber anders, als es der Spiegel und die Süddeutsche seinerzeit dargestellt haben, hat Strache nicht erzählt, dass andere bereits auf diese Weise an die FPÖ gespendet hätten. Er hat die Möglichkeit erwähnt und gesagt, dass auch andere diese Möglichkeit in Betracht ziehen.
Und er hat mehrfach darauf hingewiesen, dass auch eine solche verdeckte Spende keinen Einfluss auf das Programm der FPÖ habe. Das hat er sehr deutlich gesagt, denn die angebliche Oligarchin hat, das sieht man in dem Text immer wieder, ganz deutlich und direkt danach gefragt, wie sie mit Geld die Politik beeinflussen kann. Das zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Gespräch, weil das in ihrer Heimat normal sei, und Strache sagte ihr immer wieder, dass das mit ihm nichts wird. Spenden sollen demnach nur die, die das Programm der FPÖ unterstützen, weil es ihnen – so wie es ist – zusagt oder in ihrem Interesse ist, aber eine Einflussnahme auf das Parteiprogramm durch Geldzahlungen hat er immer wieder kategorisch ausgeschlossen.
Nur ein Beispiel: Nachdem die angebliche Oligarchin wieder hartnäckig danach fragte, sagte Strache bei Minute 1.49.40:
„Und ich habe eins gelernt, dass es bei mir nur korrekte Ebenen gibt, ja? Ich mache nichts, was rechtswidrig ist“
Das zieht sich wie ein roter Faden als Antwort auf alle unmoralischen Angebote der Dame durch das Gespräch.
Es geht dann anschließen hin und her, wobei ein Teil des Gesprächs geschwärzt ist und zehn Minuten später, bei Minute 1.59.33 sagt Strache zum Beispiel:
„Ich will einen netten Abend. Ich will kein Geld. Ich scheiß auf das. Ich will Leute, die ehrlich sind und da (zeigt auf Herz) da da das ist ja viel mehr wert. Scheiß drauf!“
Oder bei Minute 2.01.32:
„Gemeinsame Interessen. Sie kriegt jedes Okay von uns, wo gemeinsame Interessen bedient sind, ohne dass wir einen Vorteil haben. Da brauchen wir nichts und wenn sie denkt, dass sie uns helfen will, dann soll sie es tun und wenn nicht, dann nicht.“
Derartige Beispiele gibt es in dem Gespräch massenhaft. Allein diese Beispiele sind im Vergleich zu den wenigen Passagen, die Spiegel und Süddeutsche damals veröffentlicht haben, in meinen Augen schon Beweis genug, dass es sich bei der damaligen Veröffentlichung um Verleumdung und üble Nachrede gehandelt hat, was in einem so kapitalen Fall mit derartigen Auswirkungen Straftaten sind. Die Zeitungen haben ganz bewusst nur die wenigen Teile des Gesprächs aus dem Zusammenhang gerissen und veröffentlicht, die ein wenig Geschmäckle haben, aber alles, was nicht in das gewollte Bild passt, haben die Zeitungen zurückgehalten.
In dem Gespräch, das fast acht Stunden gedauert hat, wurde Strache und Gudenus zumindest mal eine Menge Alkohol angeboten und am Ende waren alle ziemlich betrunken. Trotzdem sind die beiden auf keines der Angebote eingegangen. Laut oe24, denen das ganze Transkript vorliegt, besteht es aus 180 Seiten, von denen über 140 komplett geschwärzt sind. Warum und von wem, ist nicht ersichtlich. Lediglich 31 Seiten sind nicht oder nur teilweise geschwärzt.

Die Vorwürfe gegen Strache: STRABAG und Kronenzeitung
Vorweg sei gesagt, dass ich dem Presseprecher von Strache zu diesen Themen Fragen geschickt, aber keine Antwort erhalten habe. Sollten die noch kommen, werde ich sie nachreichen.
Auf die Parteienfinanzierung über einen Verein bin ich schon eingegangen, da müssen wir abwarten, was die österreichischen Ermittlungen ergeben. Dass die Sache jedoch keineswegs eindeutig auf ein Vergehen von Strache hindeutet, zeigt sich schon daran, dass das nun schon seit über einem Jahr geprüft wird.
Ein weiterer Vorwurf lautete, Strache habe rechtswidrig den Baukonzern STRABAG von österreichischen Staatsaufträgen ausschließen wollen. Das sagt er in dem Video auch ganz deutlich, nur fehlt die Begründung. Die muss man aber wissen, bevor man ein Urteil fällt.
Aber ein Geschmäckle hat so etwas, allerdings ist in der Realität ganz normal. Bei öffentlichen Ausschreibungen kann man schon die Ausschreibung selbst so formulieren, dass der Gewinner vorher feststeht. Das ist leider so und wird in der Praxis auch getan. Als ich noch in leitender Position in der Wirtschaft war, habe ich dazu viele Gespräche gehört, in denen Manager beim abendlichen Bier in der Hotelbar ganz offen über diese Dinge gesprochen haben.
Und wenn die Medien Strache schon wegen solcher Äußerungen den Strick drehen, ohne dass das Gesagte hinterher auch so passiert ist, was müssten sie dann eigentlich mit einer Frau von der Leyen machen, die als Verteidigungsministerin Millionenaufträge ganz ohne Ausschreibung – also komplett illegal – an Beraterfirmen vergeben hat, zumal ihr Sohn bei einer der Firmen einen netten Job in San Francisco bekommen hat. Aber komischerweise wurde diese Dame deswegen medial nie geschlachtet und dass sie – trotz mehrerer Strafanzeigen – keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten braucht, verdankt sie dem oben genannten Paragrafen 146 GVG.
Bleibt noch der Vorwurf, dass Strache der angeblichen Oligarchin, sollte sie die Kronenzeitung kaufen, gesagt hat, man müsse dort einige Redakteure entfernen und andere fördern. Namen wurden nicht genannt, aber die „Qualitätsmedien“ haben ganz entrüstet so getan, als sei das ein unglaublicher Angriff auf die Pressefreiheit.
Das ist natürlich Unsinn, denn private Zeitungen schreiben nur das, was die Eigentümer wollen. Wenn ein Redakteur etwas anderes schreibt, ist er seinen Job los, Beispiele für solche Fälle gibt es auch in Deutschland reichlich und jeder Journalist in Deutschland weiß das auch. Sogar Wordings, also Formulierungen, werden von der Redaktion vorgegeben. Das aktuellste Beispiel ist die neuerdings übliche Verwendung der Bezeichnung „Belarus“ für Weißrussland, der sich alle deutschen „Qualitätsmedien“ – natürlich völlig unabhängig voneinander – über Nacht und mit exakt gleicher Begründung angeschlossen haben. Die Details dazu finden Sie hier.
Daher kann es nicht überraschen, dass sich – wenn eine Zeitung den Besitzer wechselt – auch die Meinung der Redaktion ändert. Das ist normal, man denke nur an den Springer-Verlag, bei dem die Mitarbeiter sich verpflichten müssen, ausschließlich positiv über die Westanbindung Deutschlands, die Nato und Israel zu berichten. Wenn so etwas in den Augen der „Qualitätsmedien“ tatsächlich ein Skandal wäre, dann hätten sie das im Falle Springer seit 70 Jahren thematisieren und kritisieren müssen.
Das haben sie aber nicht getan, also scheinen sie mit dieser gängigen Praxis kein Problem zu haben. Aber für die Leser, die diese Zusammenhänge nicht sehen oder kennen, sollte es ganz schlimm klingen, wenn eine Investorin eine Zeitung kauft und dann auf die Arbeit der Redaktion Einfluss nimmt oder dabei gar Journalisten je nach deren politischer Einstellung entweder fördert oder feuert.
Sicher, aus Sicht der Pressefreiheit ist das tatsächlich ein Skandal. Aber einer der größten Besitzer von Medien ist in Deutschland die SPD und deren Medien werden morgen nicht gegen die SPD schreiben und wenn ein Redakteur das tun sollte, muss er sich schnell einen neuen Job suchen. Diese gängige Praxis, die in meinen Augen aus Sicht der Pressefreiheit tatsächlich ein Skandal ist, ist für die „Qualitätsmedien“ aber nur dann ein Skandal, wenn eine Zeitung von der gewollten Mainstream-Linie abweichen und zum Beispiel positiv über die FPÖ schreiben würde.
Dieses scheinheilige Messen mit zweierlei Maß hat nichts mit Berichterstattung zu tun, es ist einfach nur heuchlerisch und verlogen.

Und wie geht´s weiter?
Das ist die große Frage. Solange es Paragraf 146 GVG gibt, wird Strache mit Strafanzeigen in Deutschland keinen Erfolg haben. Ob es in Österreich anders läuft, darf bezweifelt werden. Zwar wird dort ermittelt, aber was dabei rauskommt, steht in den Sternen, dabei müsste der Staat Österreich eigentlich ein Interesse daran haben, aufzuklären, wie es zu dem Staatsstreich kommen konnte, zumal er auch noch aus dem Ausland erfolgt ist. Man muss die FPÖ und Strache nicht mögen, aber wer es mit der Demokratie ernst meint, der muss gegen Staatsstreiche sein, auch wenn ihm eine Regierung nicht gefällt.
Interessant ist, dass es praktisch nur ein Medium gibt, das in Deutschland über den Fall berichtet: RT-Deutsch. Dort wurden Interviews sowohl mit Strache, als auch mit Gudenus veröffentlicht. Wirklich viel Neuigkeitswert haben diese Interviews leider nicht, aber wenn man sich ins Gedächtnis ruft, wie sehr die „Qualitätsmedien“ den „Skandal“ im Mai 2019 aufgeblasen haben, verwundert das heutige Desinteresse der „Qualitätsmedien“ an den weiteren Entwicklungen.
Obwohl: Es verwundert nicht, denn diese Medien haben an objektiver Berichterstattung kein Interesse, sondern nur daran, ihre gewollten Narrative zu propagieren. Das hat der Fall Strache mal wieder deutlich gezeigt, denn er ist in eine Falle gelockt worden, die – wie man immer deutlicher sieht – nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat, Strache zu belastenden Aussagen zu verleiten. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die „Qualitätsmedien“ es damals anders dargestellt haben oder dass sie ihren Lesern heute die nicht ins gewollte Narrativ passenden Neuigkeiten verschweigen.
Ob die „Qualitätsmedien“ wohl auch so konsequent schweigen würden, wenn sich aus den nun veröffentlichten Informationen etwas Belastendes gegen Strache ergeben hätte?

www.anti-spiegel.ru

 

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