Zum Jahresbeginn 1956 werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gründung der Nationalen Volksarmee der DDR geschaffen

18. Januar
Auf ihrer 10. Sitzung beschließen einstimmig alle Fraktionen der Volkskammer der DDR das Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Die Abgeordneten bestätigen den Beschluss des Ministerrates über die Einführung der Uniformen, Dienstgradbezeichnungen und der Dienstgradabzeichen der NVA. Willi Stoph (7.9.1914 - 13.4.1999), Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Mitglied des Politbüros der SED, von 1952 bis 1955 Minister des Innern im Range eines Generaloberst, begründet die Gesetzesvorlage über die Aufstellung der NVA, bestehend aus Land-, Luft- und Seestreitkräften.

19. Januar
Der Vorsitzende des Ministerrates der DDR, Otto Grotewohl (11.3.1894 - 23.9.1964), beruft Generaloberst (GO) Willi Stoph zum Minister für Nationale Verteidigung der DDR (Min.f.NV).

22. Januar
Wenige Tage nach dern Beschluss zur Schaffung der NVA wird ein MLR-Schiff der Seestreitkräfte (SSK) der DDR bei orkanartigem Sturm zur Rettung des vor der Insel Rügen in Seenot geratenen BRD-Küstenmotorschiffes "Elisabeth" eingesetzt, wobei der Obermatrose Horst Liebig tödlich verunglückt.

25. - 27. Januar
In Prag findet die erste Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages statt. Die Vertreter der teilnehmenden Staaten beschließen das Statut für das Vereinte Kommando der gemeinsamen Streitkräfte und damit auch über dessen Führung, bestehend aus dem Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte (Marschall der Sowjetunion I. S. Konew) und dessen Stellvertretern. Bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 11. bis 14. Mai 1955 in Warschau (Warschauer Vertrag) war festgelegt worden, dass beim Oberkommandierenden ein Stab der Vereinten Streitkräfte geschaffen wird, dem ständige Vertreter der Generalstäbe bzw. Hauptstäbe der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages angehören. Moskau ist der Sitz des Oberkommandierenden und des Stabes der Vereinten Streitkräfte unter Führung von Armeegeneral A.i. Antonow. Der Antrag der Delegation der DDR, nach Aufstellung der NVA bewaffnete Kontingente der DDR in die Vereinten Streitkräfte einzugliedern, wird angenommen. Erster Vertreter der NVA im Vereinten Kommando in Moskau wird Oberst Kurt Lohberger (15.5.1956 - 31.5.1959), vorher Stellvertreter des Chefs des MB V und Leiter der Politabteilung.

9. Februar
Der Ministerrat der DDR fasst Beschlüsse über die Bildung des Ministeriums für Nationale Verteidigung (MfNV), der Führungsorgane der Militärbezirke, Luft- und Seestreitkräfte sowie der Luftverteidigung. Bestätigt werden außerdem die Grundsätze für die Ausarbeitung der Strukturen, Stellenpläne und Ausrüstungsnachweise der Teilstreitkräfte der NVA. Die Gesamtstärke der NVA ist auf 120.000 Mann konzipiert. Wie in der Kasernierten Volkspolizei (KPV) sind zur Durchsetzung des Führungsanspruchs der SED in der NVA Politorgane und ein hauptamtlicher Parteiapparat Strukturelemente des Ministeriums, der Verwaltungen der Teilstreitkräfte, der Verbände, Lehreinrichtungen, Truppenteile, Bataillone und Einrichtungen der NVA. An der Spitze der politischen Organe der NVA steht die Politische Verwaltung (PV) des MfNV, die mit den Rechten einer Abteilung des Zentralkomitees (ZK) der SED ausgestattet und einer Bezirksleitung der SED gleichgestellt ist.

10. Februar
Der Minister für Nationale Verteidigung, Generaloberst W. Stoph, erlässt den Befehl 1/56 über die Aufstellung der NVA, die Bildung des Ministeriums und die Einführung der Uniformen, der Dienstgradbezeichnungen und der Dienstgradabzeichen. Die Bildung der NVA ist in drei Etappen festgelegt. Anstelle der khakifarbenen Uniform der KVP wird eine steingraue Uniform für die Land- und Luftstreitkräfte und eine dunkelblau/weiße Uniform für die Seestreitkräfte eingeführt. Zur Kennzeichnung der Teilstreitkräfte, der Waffengattungen und der Spezialtruppen und -dienste sind verschiedene Waffenfarben auf den Kragenspiegeln der Uniform und farbliche Paspelierungen in den Uniformen (hervorstehende Nähte in den Uniformen) gewählt. In den Landstreitkräften tragen die Infanteristen/mot.-Schützen und die Aufklärungstruppen die Waffenfarbe Weiß, die Artilleristen und die Truppen der Luftverteidigung Ziegelrot, die Panzertruppen Rosa, Angehörige der Truppenteile der Pioniere, der chemischen Truppen, der Kfz-Truppen, des Eisenbahndienstes und der entsprechenden technischen Dienste Schwarz, die Nachrichtentruppen und Funkortungseinheiten Gelb, Rückwärtige Dienste, Justiz, Bauwesen, Finanzwesen und andere administrative Dienste Grün. Bei den Luftstreìtkräften dominiert das Hellblau und bei den Seestreitkräften das Kornblumenblau.

Einzelheiten sind in den Befehlen 1/56 und 2/56, sowie ff. des Ministers für Nationale Verteidigung geregelt, der 01. März 1956 gilt als Gründungsdatum der NVA.

 

Quelle:
Chronik der NVA, S. 1-2

 

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