Integrationsprozesse infolge der deutschen Vereinigung:
Die Soldaten der NVA und die ‚Armee der Einheit’

von Dr. Nina Leonhard


Die Nationale Volksarmee (NVA), die laut Verfassung von 1968 den Auftrag hatte, „die sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen“ zu schützen, war das größte und bedeutendste Element der Landesverteidigung der DDR. So sehr die NVA von ihrem eigenen Anspruch her eine Armee aus dem und für das (ostdeutsche) Volk war, so sehr war sie gleichzeitig auch eine Armee der Partei. Alle relevanten Entscheidungen im Bereich der Streitkräfte wurden vom Politbüro des Zentralkomitees der SED getroffen.
Eine parlamentarische Kontrolle oder demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Soldaten gab es nicht. Die enge Verbindung zwischen Partei und Armee zeigte sich darüber hinaus nicht nur an der personellen Verflechtung der obersten Führung, sondern auch am hohen Anteil von SED-Mitglieder unter den Berufssoldaten, vor allem unter den Offizieren, die seit den 1960er Jahren zu über 90 Prozent ein Parteibuch besaßen.
Seit der Einführung der Wehrpflicht 1962 gehörte der befristete Dienst in den Streitkräften zum normalen männlichen Lebenslauf in der DDR zu. Der Soldatenberuf selbst war allerdings trotz (oder vielleicht auch wegen?) der staatlichen Werbungs- und Förderungsmaßnahmen bei der Bevölkerung der DDR nicht besonders hoch angesehen. Vergünstigungen für Offiziere und ihre Familien z.B. bei der Versorgung mit knappen Gütern oder im Bildungsbereich, die seitens der Betroffenen als Ausgleich für die besonders hohe Dienstbelastung verstanden wurde, stießen bei den ‚normalen’ DDR-Bürger eher auf Neid und Ablehnung. Aufgrund der bewussten Isolierung der NVA-Soldaten von der Zivilbevölkerung gab es zudem vergleichsweise wenig Kontakt und Austausch.
Als es nach dem Mauerfall um die Zukunft der NVA und ihrer Angehörigen im vereinten Deutschland ging, bestand seitens der meisten Ostdeutschen vor diesem Hintergrund wenig Interesse, sich mit der Situation der Berufssoldaten auseinander zu setzen. Aus westdeutscher Sicht galten Vorstellungen von einem Fortbestehen der NVA nach der Vereinigung, wie sie zwischenzeitlich vom letzten Minister für Abrüstung und Verteidigung der DDR, Rainer Eppelmann, vertreten wurden, ohnehin als abwegig. Entsprechend wurde im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR die Auflösung der ostdeutschen Streitkräfte beschlossen: Mit der Vereinigung am 3. Oktober 1990 gingen alle Waffen, Munition und Liegenschaften der Nationalen Volksarmee auf die Bundeswehr über. Alle Generale und Admirale der NVA, alle noch verbliebenen Politoffiziere, Soldaten über 55 Jahre sowie die weiblichen Armeeangehörigen (mit Ausnahme der Offiziere des Sanitätsdienstes) wurden entlassen bzw. in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Von der Bundeswehr vorläufig übernommen wurden rund 90.000 NVA-Soldaten: 39.000 Wehrdienstleistende sowie rund 51.000 Zeit- und Berufssoldaten. Während die Wehrdienstleistenden ihren Wehrdienst in der Bundeswehr beendeten, wobei die in der NVA geleistete Dienstzeit voll angerechnet wurde, galt für die Zeit- und Berufssoldaten ein zweistufiges Auswahlverfahren: Zunächst konnten sie sich bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit für die Dauer von zwei Jahren (SaZ 2) bewerben. Nach Ablauf dieser Zeit wurde in einem zweiten Schritt über eine weitere Verpflichtung als länger dienender Zeitsoldat oder als Berufssoldat entschieden. Letztlich wurden insgesamt rund 10.800 ehemalige NVA-Soldaten, darunter 3.000 Offiziere, 7.600 Unteroffiziere und Feldwebel sowie 200 Mannschaftssoldaten dauerhaft von der Bundeswehr übernommen. Die anderen schieden aus dem Militärdienst aus und mussten sich auf dem zivilen Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung suchen.

Aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wurde die „militärische Vereinigung“ (Ehlert) mit dem Aufbau der Bundeswehr in den neuen Ländern und mit Abschluss des Übernahmeverfahrens für NVA-Soldaten erfolgreich beendet. Aus soziologischer Perspektive stellt jedoch das Ausscheiden der ostdeutschen Soldaten aus dem Militär bzw. ihr Wechsel in die Bundeswehr den Beginn eines längerfristigen Prozesses ihrer Integration in die Gesellschaft des vereinten Deutschlands dar. Das vorliegende Forschungsvorhaben untersucht die Bedingungen dieses Integrationsprozesses. Grundlage hierfür sind berufsbiographische Interviews mit NVA-Soldaten, die sich teils nach 1990 bei der Bundeswehr weiterverpflichtet haben, teils nach der Vereinigung aus dem Militär ausgeschieden sind. Das besondere Augenmerk liegt auf den in den Interviews zum Ausdruck kommenden Identitätskonstruktionen. Im Zentrum steht erstens die Frage, welche Rolle der Bezug zur DDR-Vergangenheit für die gesellschaftspolitische Selbstpositionierung der Angehörigen der untersuchten Berufsgruppe im Vergleich zu anderen Aspekten hat. Zweitens soll herausgearbeitet werden, welche Bedeutung hierbei den vergangenheits- und geschichtspolitischen Rahmenbedingungen zukommt, die den Vereinigungsprozess strukturiert haben. Damit ist vor allem die Strategie des Bundesministeriums der Verteidigung gemeint, strikt zwischen der Nationalen Volksarmee als Institution der DDR und den Soldaten als Individuen zu trennen, um eine klare Distanz zur ostdeutschen Militärgeschichte herzustellen und der Bundeswehr gleichzeitig zu einem glaubwürdigen gesamtdeutschen Image als ‚Armee der Einheit’ zu verhelfen. Das Forschungsprojekt zielt letztlich darauf ab, ein Modell zu entwickeln, das den Einfluss soziokultureller Faktoren auf den Verlauf der ostdeutschen Transformation seit 1989/90 auf individueller Ebene abbildet und bezogen auf die hier untersuchte Berufsgruppe Erfolge bzw. Misserfolge von Integration erklärt.

Den Kontext für eine solche Untersuchung von Integrationsprozessen seit 1989/90 bilden die institutionellen Rahmenbedingungen der deutschen Vereinigung. Die Entscheidung für einen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes und gegen eine Konföderation (und die damit verbundene Ausarbeitung einer neuen Verfassung) nach Artikel 146 bedeutete einen vollständigen Institutionentransfer von West nach Ost. Die damit verbundene Komplexitäts- und Problemreduktion ermöglichte den schnellen Vollzug der Einheit, wobei in Kauf genommen wurde, dass vereinigungsbedingte Probleme aus dem politischen Entscheidungsbereich in andere gesellschaftliche Sphären ausgelagert wurden.
Durch die institutionelle Ausweitung der Bundesrepublik auf das Territorium der DDR wurden die Ostdeutschen von einem Tag auf den anderen mit einem erheblichen Anpassungsdruck konfrontiert. Das Verhältnis der Ostdeutschen zu den transformierten institutionellen Settings kann dabei mit der Denkfigur des ‚Fremden’ beschrieben werden: Nach Alfred Schütz zeichnet sich der Fremde durch Unkenntnis der „Kultur- und Zivilisationsmuster“ aus, die von den Mitgliedern der Gruppe, der er sich nähert, als selbstverständlich akzeptiert werden. Die Überwindung von Fremdheit und Integration in die neue Gruppe erfolgt durch eine aktive Aneignung der fremden Wissensbestände. Bis dahin bleibt er „unter allen Umständen von den Erfahrungen ihrer Vergangenheit ausgeschlossen“. Denn aus der Sicht der Gruppe ist er „ein Mensch ohne Geschichte“, dessen Loyalität zudem zweifelhaft ist, da er aus Unkenntnis der Grundannahmen der Mitglieder der Gruppe fast alles, was diesen als natürlich gegeben erscheint, infrage stellt.
Mit gewissen Einschränkungen lässt sich diese von Schütz beschriebene Position des Fremden als Heuristik zur Bestimmung der Situation der Ostdeutschen nach der Vereinigung verwenden. Denn das Wissen, das zu Zeiten der DDR Bestand hatte, verlor mit der ‚Wende’ 1989/90 in Teilen – insbesondere mit Blick auf die Funktionsweise von Staat und Gesellschaft – seine Gültigkeit. Um sich in die neue Ordnung des vereinten Deutschlands zu integrieren, waren die Bürger der DDR in vielen Bereichen, wie in der hier betrachteten Sphäre von Arbeit und Beruf, gezwungen, sich mit für sie unbekannten Regeln und Normen auseinander zu setzen und sich diese zumindest teilweise anzueignen. Nimmt man die Vereinigung aus dieser Perspektive in den Blick, bedeutet dies, Prozessen der soziokulturellen Auseinandersetzung mit der bundesrepublikanischen Ordnung nachzuspüren und Konstruktionen von ‚Fremdheit’ bzw. Vertrautheit – hier am Beispiel der Berufssoldaten der NVA – herauszuarbeiten.

Wichtige Anhaltspunkte zur Bestimmung solcher Integrationsprozesse ergeben sich aus der Art und Weise, wie auf der individuellen wie gesellschaftlichen Ebene die Zeit vor der Vereinigung erinnert, d.h. thematisiert und ‚verarbeitet’ wird. Individuen wie Kollektive definieren sich maßgeblich über ihre vergangenen Erfahrungen und schreiben auf dieser Grundlage ihrem aktuellen und zukünftigen Handeln Sinn zu. Der Bezug zur Vergangenheit spielt in Zeiten einschneidender gesellschaftlicher Veränderungen wie etwa im Zuge des Zusammenbruchs der DDR und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten eine wesentliche Rolle. In solchen Momenten sind der Einzelne wie die Gesellschaft als Ganzes stärker als sonst herausgefordert, bisherige Grundannahmen zu überprüfen, zu revidieren oder zu bekräftigen.
Auf gesellschaftspolitischer Ebene wurde durch den Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten, der im Modus des Anschlusses vollzogen wurde, die bundesrepublikanische Ordnung bestätigt, die Ordnung der DDR dagegen entwertet und weitestgehend aufgelöst. Solch einschneidende Veränderungen zu legitimieren, stellt die Politik vor besondere Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, sind vergangenheitspolitische Maßnahmen (Bestrafung, Disqualifizierung, Wiedergutmachung) und geschichtspolitische Diskurse (z.B. über die ‚innere Einheit’ der Ost- und Westdeutschen oder über die Bundeswehr als ‚Armee der Einheit’) ein wichtiges Medium. Sie organisieren auf der alltagsweltlichen Ebene den gesellschaftlichen Umgang mit der Vergangenheit, indem sie diese mit Blick auf die Gegenwart und Zukunft symbolisch verorten. Diese Verortung bildet den Kontext, innerhalb dessen der Einzelne seine Erfahrungen bewertet. Aus den Arbeiten von Maurice Halbwachs wissen wir, dass die Art, wie die Vergangenheit individuell gedeutet wird, wesentlich von den sozialen Rahmenbedingungen der Gegenwart beeinflusst wird. Gleichfalls sind, wie andere erinnerungstheoretische Arbeiten, aber auch die Analysen zur Situation des Fremden von Schütz und anderen zeigen, einmal erlernte Wissensbestände und frühere Erfahrungen nicht von heute auf morgen abzulegen bzw. zu ‚vergessen’. In Situationen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels tritt daher in der Deutung der Vergangenheit – in den Erinnerungen – die Auseinandersetzung zwischen ‚alten’ und ‚neuen’ Wert- und Handlungsmustern besonders deutlich zutage. Nimmt man also den Einzelnen mit seiner Biographie als Ausgangspunkt, lassen sich so Überschneidungen und Diskrepanzen zwischen individuellen und gesellschaftlichen Wissensbeständen, zwischen alter und neuer Ordnung untersuchen. Inwiefern es gelingt, individuelles und gesellschaftliches Wissen über die Vergangenheit und die Gegenwart in ein spannungsfreies Verhältnis zu bringen, ohne sich als ‚fremd’ zu definieren, kann dabei als Indikator für eine erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Integration dienen.

Die Chancen wie Probleme einer ‚Bearbeitung’ von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, wie sie sich mit der Vereinigung 1989/90 stellte, lassen sich am Beispiel der ehemaligen Berufssoldaten der Nationalen Volksarmee der DDR besonders gut untersuchen. Die Soldaten der NVA waren zu Zeiten der DDR Teil einer Funktionselite, die qua Amt in besonderer Weise mit der Gesellschaftsordnung der DDR und der dort herrschenden Staatspartei verbunden waren. Im Kontext der deutsch-deutschen Systemkonkurrenz ging dies unter anderem mit einer ausgeprägten Ablehnung der Bundesrepublik und ihrer Institutionen einher. Nach der Vereinigung gehörten die ostdeutschen Soldaten aufgrund ihrer Nähe zum System der DDR zu jenem Kreis von Personen, der in spezifischer Weise von vergangenheitspolitischen Maßnahmen betroffen war und bestimmte „Degradierungsrituale“ (M. Gravier) – Durchleuchten des persönlichen Werdegangs, Aberkennung von Bildungs- bzw. Qualifikationsabschlüssen, Kürzung von Renten- und Versorgungsansprüchen, etc. – durchlaufen musste. Für die NVA-Soldaten war das Ende der DDR somit entweder mit einem Berufs- und in diesem Sinne Lebensweltwechsel (in Form einer Rückkehr ins Zivilleben) oder durch den Austausch der Uniform mit einem politischen Seitenwechsel (der vormalige militärische Hauptgegner wurde zum ‚Dienstherren’, die früheren ‚Feinde’ zu ‚Kameraden’) verbunden und bedeutete in jedem Fall eine Art Zäsur hinsichtlich des bis dahin Bekannten. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine Integration in das bundesrepublikanische Gesellschaftssystem für die Berufssoldaten der Nationalen Volksarmee besonders anspruchsvoll war. Durch den systematischen Vergleich unterschiedlicher Werdegänge nach 1989/90 innerhalb und außerhalb des Militärs, wie sie anhand des erhobenen Interviewmaterials herausgearbeitet werden, lassen sich Erkenntnisse über individuelle wie gesellschaftliche Möglichkeiten und Grenzen von Integration gewinnen. Vor allem aus geglückten Integrationsverläufen sind dabei Aufschlüsse über Integrationspotenziale zu erwarten, die über die betrachtete Berufsgruppe hinaus von Relevanz sein können und Rückschlüsse auf die durch die Vereinigung angestoßenen Transformationsprozesse in Ostdeutschland insgesamt erlauben.

 

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